Justizia-Kostenabrechnung
Gesetzesgebung für die Abrechnung von Wärmekosten (VHKA)

Das Energiegesetz des Bundes vom 26. Juni 1998 hat die Kantone verpflichtet, die Wärmekostenabrechnung in Neubauten einzuführen. Es liegt zudem in deren Kompetenz, den Vollzug für die Wärmekostenabrechnung auch bei bestehenden Bauten wahrzunehmen. In der Praxis werden die Kosten heute immer noch in vielen Liegenschaften proportional zur Wohnungsfläche (m²) oder zum Rauminhalt (m³) aufgeteilt. In beiden Fällen bezahlen die Wohnungsnutzer Durchschnittspreise. Sparsame Nutzer zahlen also für den überdurchschnittlichen Konsum ihrer Nachbarn. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) und die – vom schweizerischen Verband für Wärme- und Wasserkostenabrechnung SVW reglementierte – Wasserkostenabrechnung (VWKA) berücksichtigen das Verhalten und belohnen den Minderverbrauch. Durch den bewussteren Umgang mit den natürlichen Ressourcen ergeben sich zudem wesentliche Einsparungen bei der Heizenergie und dem Wasserverbrauch.

 

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