Schweizer Verband für Energie und Wasserkostenabrechnung
SVW ASC Logo SVW ASC Logo
Startseite / Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Disclaimer (Beschränkung der Verantwortlichkeit)
Dies ist die Website des SVW-ASC (nachfolgend „Websitebetreiber“ genannt). Die nachstehenden Ausführungen gelten für alle Seiten und Unterseiten dieser Website. Personen, welche auf diese Webseiten zugreifen und Informationen abrufen, erklären sich mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden:

Benutzung
Der Websitebetreiber unternimmt alle Anstrengungen, um einen sicheren Betrieb der Website sicherzustellen. Dennoch können Mängel wie z.B. Datenverlust oder -verfälschung, Virenbefall, Betriebsunterbruch etc. nicht ausgeschlossen werden. Der Zugriff auf die Webseiten erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

Haftungsausschluss
Der Websitebetreiber lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden ab, die sich aus dem Zugriff auf ihre Website beziehungsweise auf einzelne Teile davon (wie z.B. heruntergeladene Dokumente), deren Benutzung (bzw. aus der Unmöglichkeit des Zugriffs oder der Benutzung) oder Links auf andere Websites ergeben.

Gewährleistungsausschluss
Der Websitebetreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Websitebetreiber, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Websitebetreiber behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.

Verknüpfte Websites (Links)
Die Webseiten enthalten zum Teil Links zu Websites von Dritten. Der Websitebetreiber übernimmt für deren Inhalt, den darauf angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder sonstigen Angeboten sowie für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen keine Verantwortung. Das Aktivieren eines Links erfolgt auf eigene Verantwortung.

Datenschutz
Daten, welche Sie uns zusenden, verwenden wir ausschliesslich zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Verbesserung unserer Website oder um mit Ihnen zu kommunizieren. Sämtliche automatischen Informationen, welche wir empfangen und speichern, werden ausschliesslich zu internen Zwecken ausgewertet. Auch verlangen wir von Ihnen keine persönlichen Angaben, um einen Download zu tätigen. Wir verpflichten uns dazu, Daten, welche an uns gelangen, nur dann an Dritte weiterzuleiten, wenn dies mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist.

Erfolgs- und Reichweitenmessung
Wir nutzen «Matomo» zur Analyse unserer Online-Angebote. Dabei handelt es sich um ein Open Source Webanalyse-Tool, welches Auswertungen mittels Cookie-Technologien erstellt. Damit ist es uns möglich, Ihr Nutzungsverhalten beim Besuch und bei der Verwendung unserer Online-Angebote auszuwerten und zu analysieren. In diesem Rahmen können wir zum Beispiel den Erfolg und die Reichweite unseres Online-Angebots sowie die Wirkung von Verlinkungen Dritter auf unserer Website messen. Auch können wir evaluieren, wie unterschiedliche Versionen unseres Online-Angebots oder Teile davon genutzt werden («A/B-Test»-Methode). Aufgrund der Ergebnisse der Erfolgs- und Reichweitenmessung können wir Fehler beheben, besonders gefragte Inhalte stärken oder Verbesserungen an unserem Online-Angebot vornehmen. Soweit dies über unser berechtigtes Interesse hinausgeht, ersuchen wir Sie dafür um Ihre explizite Einwilligung (Cookie-Banner).

Das Hosting der «Matomo»-Datenbank ist an unseren Auftragsverarbeiter, die Ops One AG mit Sitz in der Schweiz, ausgelagert. Die mittels Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unserer Online-Angebote werden nicht an Dritte weitergegeben.

Zum Schutz Ihrer Daten, und um dem Grundsatz der Datensparsamkeit zu folgen, wird Ihre IP-Adresse von «Matomo» gekürzt. Die weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Nutzungsdaten erfolgt damit anonymisiert. Wir können keinen Rückschluss mehr auf Ihre Person vornehmen. Wir verarbeiten folgende Nutzungsdaten für die Erfolgs- und Reichweitenmessung:

  • Datum und Uhrzeit
  • Titel der aufgerufenen Seite
  • URL der aufgerufenen Seite
  • URL der vorhergehenden Seite (sofern diese das erlaubt)
  • Bildschirmauflösung
  • Lokale Zeit
  • Dateien, die angeklickt und heruntergeladen wurden
  • Externe Links
  • Dauer des Seitenaufbaus
  • Land, Region, Stadt (mit niedriger Genauigkeit aufgrund von IP-Adresse)
  • Hauptsprache des Browsers
  • User Agent des Browsers
  • Interaktionen mit Formularen (aber nicht deren Inhalt)

Wenn Sie sich für weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von «Matomo» und den entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen interessieren, werden Sie auf der folgenden Webseite fündig: https://matomo.org/privacy.

PEPEGA

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

Nach Volks-Nein altes EnG gültig

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

geplant per Anfang 2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

6

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2020

Besonderes

Warmwassermessung obligatorisch ab Baugesuch 1.1.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Meldung an Amt für Umwelt und Energie durch beauftragte Firma bis einen Monat nach Ausführung

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Altbau (vor 1.1.1993): VHKA-Pflicht, diverse Befreiungsregelungen. Messgeräte Neubauten: zur Wartung und Ablesung ausserhalb Privatbereich.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.11.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2021

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.4.2005 bis 1.4.2021 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2022

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

Nach Volks-Nein altes EnG gültig

Besonderes

Als Neubauten gelten Bauten mit Baubewilligung nach dem 1.7.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

Durch Rat verabschiedet - voraussichtlich bis Mitte 2023 in Kraft

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.7.1988 bis 1.7.2020 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Vernehmlassung

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.02.2015

Besonderes

Nicht obligatorische Bauten: Einrichtung VHKA auf Verlangen der Mehrheit der Mietenden eines Gebäudes! (EnV Art. 44, Abs. 2)

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Vernehmlassung

Besonderes

Heizung Altbau: gemäss EnV Art. 34, Abs. 1

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Messung Heizung obligatorisch: Baubewilligung ab 1.7.1986; Bauten ab 6 Wärmebezügern / ab 1.3.1992; ab 5 Wärmebezügern

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Keine Regelung
Warmwasser: Keine Regelung

VHKA ab Bezüger

7

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Revision

Besonderes

Keine Regelung Altbauten