Die Erfassung des Warmwasserverbrauches ist bei Neubauten in der Schweiz Teil des Energiegesetzes. Die verbrauchsabhängige Abrechnung des Frisch- und Abwassers hingegen, ist für Wohnungen nicht vorgeschrieben. Dennoch; aufgrund des geringen Mehraufwandes (Kaltwasserzähler) und der steigenden Wasserkosten, ist die Verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung (VWKA) in bereits über zwei Drittel der Neubauten Standard. Auch bei bestehenden Bauten und Sanierungen findet die Abrechnungsmethode aufgrund modernster Messmittel immer mehr Anwendung.

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