Schweizer Verband für Energie und Wasserkostenabrechnung
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VEWA Abrechnungsmodell

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Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA)

In zentral versorgten Mehrfamilienhäusern ist der Energie- und Wasserverbrauch der Wohnungen sehr unterschiedlich. Bei der Heizung variiert der Konsum in vergleichbaren Nutzeinheiten um Faktor 3, beim Wasser gar um Faktor 8. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Energie- und Wasserkosten schafft Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen.

Mit dem Ziel, die Abrechnungsmethodik zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und auf die neuen Baustandards anzupassen, wurde dieses Abrechnungsmodell erstellt. Es ersetzt ab 2018 das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und das Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA).

Das neue Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) fasst diese zwei älteren Branchenrichtlinien zusammen und enthält zeitgemässe Anpassungen (z. B. Integration Kälteenergie, Handhabung Contracting). Ebenfalls wird aufgrund der guten Wärmedämmung neuer Bauten auf den bisher angewandten Lageausgleich verzichtet. Für Altbauten und Bauten mit
Heizkostenverteilern sind die Besonderheiten gemäss Kapitel 10 der VEWA zu berücksichtigen.

Als wesentliche Erweiterung wurde die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) in die VEWA integriert. Dies, da seit 1.1.2018 bei Mehrparteienhäusern mit Verbrauch von selbst produziertem Strom (aus Photovoltaik oder anderen Energiequellen) die Eigentümerschaft, respektive deren Verwaltung für die Messung und Abrechnung des Stromverbrauches verantwortlich sein kann.

Beim Abrechnungsmodell VEWA wurde Wert darauf gelegt, die Abrechnungsempfehlung mit leicht verständlichen Grafiken und Kennzahlen zu ergänzen, welche den Bewohnenden einen raschen Überblick ermöglichen und einen Sparanreiz schaffen.

Das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) wurde durch den Schweizerischen Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW) im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellt. Es wird zudem von allen wichtigen Anspruchsgruppen, deren Vertreter in der Arbeitsgruppe dieses Projektes mitwirkten, mitgetragen und zur Anwendung empfohlen. Die Pflicht und der Umfang zur Einrichtung von Messgeräten und zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie und Wasser sind kantonal unterschiedlich geregelt. Unabhängig davon, ob die Abrechnung einer bestimmten Kostenart vorgeschrieben ist oder nicht, zeigt das Dokument, wie eine fachgerechte Abrechnung erstellt werden kann.

Zur VEWA

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Grundkosten?

Kosten, welche unabhängig von der verbrauchten Energie und vom verbrauchten Wasser anfallen (Bereitstellung und Unterhalt).

Welche Kosten zählen zu den Grundkosten?

Zu den Grundkosten zählen die Heiznebenkosten, respektive Nebenkosten für Kälteerzeugung, die Beheizung (oder Kühlung) von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Waschraum, Treppenhaus, Eingangsbereiche, die Verluste der Wärme- und/oder Kälteverteilung wie z.B. Wärmeabgabe im Keller und in Steigzonen, Fernleitungen ausserhalb von Gebäuden und die Bereitschaftsverluste älterer Heizkessel. Die Grundkosten werden aufgrund von Richt- und Erfahrungswerten ermittelt. In neuen und gesamtsanierten Bauten ist der Wärme- oder Kälteverlust der Verteilung durch die heutige Bauweise geringfügig. Auch die Bereitschaftsverluste von neuen Heiz- und Kühlanlagen sind heute gering. Als Mittelwerte für die Grundkostenanteile dürfen aufgrund von Erfahrungswerten folgende Grössen angenommen werden: Kostenart Grundkosten Wärme/Kälte 30 %, Verbrauchsabhängige Heiz-/Kühlkosten 70 %. Diese Grundkosten werden proportional zur Wohnungsgrösse aufgeteilt, also z.B. nach m² Wohnfläche, m³ Raumvolumen oder einem anderen plausiblen Schlüssel wie Anteilquoten bei Stockwerkeigentum.

Was wird unter einem Lageausgleich verstanden?

Unter dem «Lageausgleich» wird der Ausgleich einer heiztechnisch ungünstigeren Lage einer Nutzeinheit innerhalb der Liegenschaft/Anlage verstanden.

Unsere Spartipps

Wärme
Kurz, aber intensiv lüften

Öffnen Sie sämtliche Fenster 2 bis 3-mal täglich, fünf Minuten querlüften genügt. Dadurch wird die verbrauchte Luft und die zu hohe Luftfeuchtigkeit bei minimalem Wärmeverlust abgeführt. Die so gewonnene, ausreichend frische Aussenluft trägt entscheidend zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden (graue Ecken, Schimmelpilz, muffige Gerüche etc.) bei! In modernen Bauten ist häufig eine Zu- und Abluftanlage installiert. Hier ist die Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen.

Wärme
Raumgerecht heizen

Drehen Sie Ihre thermostatischen Heizkörperventile zurück. Dies ist oft effizienter als ein Luftbefeuchter, denn zu trockene Luft entsteht meist nur in überheizten Räumen! Wählen Sie die Temperatur, die der Nutzungsart der Räume entspricht. 1 °C weniger Raumtemperatur spart schon 6 bis 15 Prozent Heizkosten! Achtung: Ist der Heizkörper zeitweise kalt, muss das Ventil nicht aufgedreht werden. Der Heizkörper ist vorübergehend ausgeschaltet, weil die gewünschte Raumlufttemperatur erreicht ist.

Wärme
Fremdwärme nutzen

Thermostatische Heizkörperventile und programmierbare elektrische Ventile funktionieren automatisch, so dass Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung, Kochen etc. als zusätzliche Wärmequellen berücksichtigt werden. Achtung: Thermostatische Heizkörperventile dürfen nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, müssen Fernfühler eingebaut werden.

Wärme
Raumtemperatur senken

Senken Sie die Raumtemperaturen nachts und bei längerer Abwesenheit auf 15 °C, dies kann Ihnen bis zu 10 Prozent Heizkosten ersparen! Schliessen Sie die Roll- oder Fensterläden sowie die Vorhänge. Bei geschlossenen Fenstern sparen Sie auch hier 5 bis 10 Prozent Energie. Achtung: Wer bei offenem Fenster schläft, muss das Heizkörperventil zudrehen, da es sich sonst wegen der kalten Aussenluft ganz öffnet und die Wärme verloren geht!

Kälte
Eindringende Hitze verhindern

Schliessen Sie die Fenster, sobald es draussen wärmer wird und sorgen Sie für ausreichende Beschattung. Lüften Sie am Abend kräftig durch!

Kälte
Auch ein Ventilator sorgt für kühle Köpfe

Ventilatoren verbrauchen zehnmal weniger Strom als Klimageräte. Die bewegte Luft wirkt dem Schwitzen entgegen und sorgt so für ein angenehmeres Wärmeempfinden.

PEPEGA

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2025

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

6

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2020

Besonderes

Warmwassermessung obligatorisch ab Baugesuch 1.1.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Meldung an Amt für Umwelt und Energie durch beauftragte Firma bis einen Monat nach Ausführung

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Altbau (vor 1.1.1993): VHKA-Pflicht, diverse Befreiungsregelungen. Messgeräte Neubauten: zur Wartung und Ablesung ausserhalb Privatbereich.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.11.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2021

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.4.2005 bis 1.4.2021 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2022

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

Abstimmung am 9.2.2025

Besonderes

Als Neubauten gelten Bauten mit Baubewilligung nach dem 1.7.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2024

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.7.1988 bis 1.7.2020 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

EnV in Überarbeitung

Besonderes

Grundsatz Verursacherprinzip im neuen EnG enthalten.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.02.2015

Besonderes

Nicht obligatorische Bauten: Einrichtung VHKA auf Verlangen der Mehrheit der Mietenden eines Gebäudes! (EnV Art. 44, Abs. 2)

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2025

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Messung Heizung obligatorisch: Baubewilligung ab 1.7.1986; Bauten ab 6 Wärmebezügern / ab 1.3.1992; ab 5 Wärmebezügern

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.02.2024

Besonderes