Um einen Ausgleich und grösseren Anreiz für die Investition in Photovoltaik zu schaffen, darf neu die hälftige Marge zwischen Eigenstromtarif und Standardstromprodukt dem Verbraucher weiterbelastet werden (Profit-Share).
Die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV)
ist seit 2018 Inhalt der VEWA. Ein ZEV ermöglicht, dass der Strom vom Dach
nicht für 4-6 Rappen pro Kilowattstunde ins Netz abgegeben werden muss, sondern
von mehreren Verbrauchen genutzt werden kann. Die Bewohner profitieren von
günstigerem Strom, da der vor Ort produzierte Strom oft billiger ist als der
Strom vom Netzbetreiber. Eigentümer profitieren von der Amortisation und
Verzinsung über den Energieverkauf.
Der ZEV ist seit 2019 nun noch attraktiver. Bisher durfte beim
Eigenverbrauchstarif lediglich eine Rendite im Rahmen des ordentlichen
Referenzzinssatzes berücksichtigt werden. Je nach Gestehungskosten und
Eigenverbrauch kann der Solarstromtarif dann z.B. bei 16 Rp./kWh liegen,
währendem ein Standardstromprodukt vom Netzbetreiber z.B. bei 20 Rp./kWh zu
liegen kommt. In diesem Beispiel hat der Eigentümer eine kleine Rendite
(aktueller Referenzzinssatz bei 1,25%) und der Bewohner einen grossen Nutzen
(Solarstrom über 30% günstiger als der Strom aus dem Netz). Um einen Ausgleich
und grösseren Anreiz für die Investition in Photovoltaik zu schaffen, darf neu
die hälftige Marge zwischen Eigenstromtarif und Standardstromprodukt dem
Verbraucher weiterbelastet werden (Profit-Share). In genanntem Beispiel dürfte
der Gestehungstarif von 16 auf 18 Rp./kWh erhöht werden. Das ist immer noch
deutlich günstiger als der Netztarif und bietet dem Eigentümer einen grösseren
Investitionsanreiz. Die 4. Auflage der VEWA wird um diese Regelung erweitert
und zeigt die praktische Anwendung im Abrechnungsmodell. Sie können sie auf
dieser Website, der Webseite von EnergieSchweiz downloaden
oder im Shop der Bundespublikationen kostenlos
beziehen.