News
Donnerstag, 29.01.2015
Standardmodell für die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung
Standardmodell für die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung Die Kosten für Frischwasser, Abwasser und Warmwassererzeugung nehmen tendenziell laufend zu. Damit Wohnungsnutzer ihren eigenen Verbrauch bezahlen, werden bereits in jedem zweiten Neubau Wasserzähler installiert. Für die Kostenabrechnung gab es bisher keine Richtlinie – das ändert nun ein neues Abrechnungsmodell für die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung (VWKA), welches vom Schweizerischen Verband für Wärme- und Wasserkostenabrechnung SVW ausgegeben wird.

Wasser ist selbst in der Schweiz ein kostbares Gut. So bezahlt man in einer Durchschnittswohnung für den Warm- und Kaltwasserverbrauch bis Fr. 1'000 pro Jahr. Da die Konsumdifferenzen zwischen vergleichbaren Wohnungen enorm sind, kommen vermehrt Wohnungswasserzähler zum Einsatz. Auch bei Altbauten werden immer häufiger Messgeräte nachgerüstet, um künftig eine gerechte Abrechnung zu gewährleisten. Währenddem für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) ein Abrechnungsmodell vorhanden ist und von der Branche angewandt wird, fehlte bisher eine ähnliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten. Dabei stellen sich Fragen, wie z.B. Anteil Grundkosten, Detaillierungsgrad, Abrechnung allgemeine Waschmaschinen…?

Das Abrechnungsmodell für die verbrauchsabhängige Wasserkostenabrechnung (VWKA) gibt auf diese Fragen Antwort. Die empfohlene Abrechnungsstruktur stützt sich auf umfangreiche Untersuchungen der Wasserkosten und der Verbrauchsarten in Mehrfamilienhäusern. Im Anhang der Broschüre sind die statistischen Resultate dieser Untersuchungen ersichtlich. Das Abrechnungsmodell zeigt den Aufbau der Abrechnung anhand von Beispielen zu Kostenaufstellung, Ablesequittung und Wohnungsabrechnung. Ebenfalls wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technischen Voraussetzungen eingegangen. Die VWKA steht häufig in engem Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (VHKA). Beide Systeme sollten technisch und administrativ aufeinander abgestimmt sein, wodurch die Wasserkostenabrechnung mit geringem Mehraufwand realisiert werden kann.

Ein Rechtsgutachten bestätigt die Vereinbarkeit des Abrechnungsmodells mit dem geltenden Mietrecht. Die Anwendung des Modells bei verbrauchsabhängiger Abrechnung wird auch vom SVIT Schweiz (Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft) und dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz empfohlen. Da sich mit dem Schweizerischen Verband für Wärme- und Wasserkostenabrechnung alle schweizweit tätigen Abrechnungsfirmen nach dem neuen Abrechnungsmodell richten, dürfte in Zukunft eine möglichst einheitliche Abrechnungspraxis gewährleistet sein.


 

Laden Sie hier die Broschüre herunter.